Die ZPP hat mal wieder ihren Leitfaden verändert und sieht ab Oktober 2020 neue Regelungen für die Grundqualifikation der Kursleiter vor. Die gängigen Qualifikationen, wie Physiotherapeut, Sportwissenschaftler, Sport- und Gymnastiklehrer sind als Grundqualifikation ab dem 1.1.2021 nicht mehr ausreichend!
Es können zwar Anteile der bisherigen Ausbildung angerechnet werden, in den meisten Fällen sind das aber nur zwischen 40% und 60%. Die zukünftigen Qualifikationen sind je nach Präventionsprinzip unterschiedlich.
Wie umgehe ich das Problem? – mit Bestandsschutz
Wenn ihr bei der ZPP bis Dezember 2020 in einem Präventionsprinzip zertifiziert seid, bleibt euch die Zertifizierung und das Recht auf zukünftige Zertifizierungen erhalten – ohne Einschränkungen. Allerdings nur in dem jeweiligen Präventionsprinzip.
Um sich den Bestandsschutz zu sichern, solltet ihr mit mindestens einem Kurs für Präventionsprinzip 1 und 2 bei der ZPP gelistet sein!
Falls euch noch Kurse fehlen oder ihr Mitarbeiter noch schnell mit ins Boot holen wollt, meldet sie zeitnah zu den Seminaren an.